01.04.2018

Jännert-Mietservice - Tempo 100 km/h bei Anhängern

Sie haben einen Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 100 km/h gemietet. Zusätzlich zu der im Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Anhängelast gelten bei Anhängern mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h folgende Besonderheiten:

  • das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein,
  • das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse (zul. Gesamtgewicht) zugelassen sein,
  • das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben.

Beispiel: Leermasse des Zugfahrzeuges 1.500 kg X Faktor 1,1 = zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg (maximal aber die zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges)

Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Beispielrechnung mit Faktor 1,1 für bei uns gemietete Anhänger gilt. Dieser Faktor und damit das zulässige Gewicht des Anhängers kann sich je nach Bauart und Ausstattung des Anhängers ändern und hat damit nicht allgemeine Gültigkeit.

Sollten die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt sein, gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Anhänger von 80 km/h.

Durch uns bereits erfüllte technische Voraussetzungen:

  • der Anhänger ist für 100 km/h zugelassen
  • der Anhänger ist gebremst (ohne hydraulische Stoßdämpfer)
  • die Reifen des Anhängers sind für eine max. Geschwindigkeit von 120 km/h zugelassen (Geschwindigkeitsindex: L) und haben keinen Zuschlag zum Lastindex
  • die Reifen des Anhängers sind nicht älter als 6 Jahre
  • der Anhänger verfügt über eine amtliche 100km/h-Plakette
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